Für welchen Teil des Dienstes uns der Herr nach Seinem
Wohlgefallen auch immer die Tür der Gelegenheit
öffnet, wir sollten dort sofort und mit Energie –
mit Eifer für Ihn und für die Sache, zu der Er uns
berufen hat – eintreten. Das ist eine Bedingung, um annehmbar
bei Ihm zu sein. Wenn wir träge, unaufmerksam
gegenüber Gelegenheiten sind, werden sie zweifellos von uns
genommen und anderen gegeben, denn der Herr ist völlig in der
Lage, den einen oder anderen zu erwecken, um Seiner Sache zu dienen,
ohne unsere freie moralische Tätigkeit zu
beeinträchtigen oder zu überwalten. Laßt
uns immer mehr wertschätzen, welches Vorrecht wir dadurch
genießen, daß wir Mitarbeiter Gottes sind,
besonders in Verbindung mit diesem großen Dienst, den unser
Herr und Meister Jesus ausführt und an dem teilzunehmen wir
berufen worden sind – Z ’01, 318 (R 2888).
***
Gott ehren bedeutet, Gott an die erste Stelle in unserem Leben zu
setzen. Einerseits bedeutet dies, daß wir uns
beständig und mit Erfolg dem widersetzen, dem sich Gott
widersetzt, d.h. Satan, der Welt und dem Fleisch, wie sie innerlich und
äußerlich in Form von Sünde, Irrtum,
Selbstsucht und Weltlichkeit erscheinen. Andererseits bedeutet es,
daß wir uns beständig und mit Erfolg dafür
einsetzen, was Gott selbst begünstigt, d.h. das Nachsinnen
über das Wort Gottes und dessen Verbreitung, die
Charakterentwicklung im Einklang mit dem Wort Gottes, das Erdulden von
Bösem aufgrund der Loyalität gegenüber dem
Wort Gottes und die Wachsamkeit und das Gebet im Einklang mit dem Wort
Gottes. Wer so handelt, den wird Gott wahrhaftig ehren. In diesem Leben
ehrt Er sie mit dem heiligen Geist, mit dem Verständnis Seines
Wortes, mit dem Vorrecht des Gebetes, mit den Vorrechten des Dienstes,
mit dem Abgesondertsein von Sünde, Irrtum, Selbstsucht und
Weltlichkeit, mit der Entwicklung der Christusähnlichkeit und
mit dem Sieg in ihren Kämpfen. Im nächsten Leben wird
Er sie mit großartigen Königreichssegnungen ehren,
welche sind die Gesinnung, die Natur, das, was sie sehen werden, die
Verherrlichung, der Umgang, den sie haben werden, die Erbschaft, das
Amt und das Werk - P ’36, 166.